• Gesetzliche Bestimmungen

    • Das Pflegeberufereformgesetz ist ein deutsches Änderungsgesetz, das am 17. Juli 2017 erlassen wurde. Es enthält das neue Pflegeberufegesetz (für Pflegeausbildungen ab 2020) und Änderungen in davon berührten anderen Rechtsvorschriften. Bei dem neuen Gesetz geht es um Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen/-berufe, die bisher in separaten Ausbildungsgängen an verschiedenen Schulen ausgebildet wurden, die Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenhilfe hin zu einer einzigen, ebenfalls dreijährigen Ausbildung.

    • Im deutschen Pflegeberufegesetz (Gesetz über die Pflegeberufe) wurden die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt. Es ersetzt im Wesentlichen ab 2020 die beiden bisherigen Gesetze:  Altenpflegegesetz von 2000, in Kraft seit 2003, und das Krankenpflegegesetz in der Neufassung von 2004.

    • Die Ausbildung und insbesondere deren Abschluss werden in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV geregelt.

    • Durch das Pflegeberufegesetz wurde die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und an veränderte Herausforderungen angepasst. Auch die Finanzierung wurde reformiert. Das Schulgeld wurde abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste wurden verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details.